Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Fund Management S.à r.l.; Flix SE
BWB/Z-6658
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT Fund Management S.à r.l. (Luxemburg) beabsichtigt, indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an Flix SE (Deutschland) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft die Erbringung von Personenfernverkehrsdiensten.
H - VERKEHR UND LAGEREI
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.08.2024 weggefallen.