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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Assa Abloy Holding AB; SKIDATA GmbH; SKIDATA Inc. - BWB/Z-6657 | Bundeswettbewerbsbehörde

Assa Abloy Holding AB; SKIDATA GmbH; SKIDATA Inc.

BWB/Z-6657

24.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Assa Abloy Group, Schweden, und Assa Abloy, Inc., Vereinigte Staaten, beabsichtigen, alle Anteile an und Kontrolle über SKIDATA GmbH, Österreich und SKIDATA Inc., Vereinigte Staaten, zu erwerben. 

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.09.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 16.08.2024 gemäß § 11 Abs 1a KartG die Verlängerung der Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages um zwei Wochen beantragt. Mit dem fristgerecht zugestellten Antrag verlängert sich die Frist zur Stellung eines Prüfungsantrages durch die Amtsparteien um zwei Wochen. Somit endet die Frist am 04.09.2024.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.09.2024 weggefallen.

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