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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H.; NÖ Agenden VOR - BWB/Z-6653 | Bundeswettbewerbsbehörde

Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H.; NÖ Agenden VOR

BWB/Z-6653

19.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Niederösterreichische Verkehrsorganisationsges.m.b.H. (St. Pölten, Österreich), ein Unternehmen, das letztlich im Eigentum des Landes Niederösterreich steht, beabsichtigt den Erwerb des Geschäftsbereichs "Planung, Bestellung und Abwicklung der Niederösterreichischen Regionalbus- und Bedarfsverkehre und der NÖ Regionalbahnen" von der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) Gesellschaft m.b.H.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Öffentlichen Personennahverkehr.  

Betroffene Geschäftszweige: Personenbeförderung im Nahverkehr zu Lande (ohne Taxis).

H - VERKEHR UND LAGEREI

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.08.2024 weggefallen.

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