Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
INNIO Jenbacher Deutschland GmbH; Advent International, L.P.; Ad Fronberg Guss GmbH und Fronberg Guss Immobilien GmbH
BWB/Z-6652
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
INNIO Jenbacher Deutschland GmbH, Deutschland, beabsichtigt, indirekt materielle und immaterielle Vermögenswerte der letztlich im Eigentum der Gienanth Gruppe, Deutschland, stehenden Eisengussproduktionsstätte "Fronberg Guss", Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Eisengießereien
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.08.2024 weggefallen.