Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Liaunig Industrieholding AG; Binder+Co AG
BWB/Z-6650
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Liaunig Industrieholding AG beabsichtigt 6,97 % der Aktien der Binder+Co AG zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen und Maschinen für die Verpackungs- und Umwelttechnik.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.08.2024 weggefallen.