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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Camaro Holdings, Monster Gruppe - BWB/Z-6649 | Bundeswettbewerbsbehörde

Camaro Holdings, Monster Gruppe

BWB/Z-6649

15.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung und alleiniger Kontrolle über die Monster Gruppe durch Camaro Holdings, LLC, und Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, in dem Monster Worldwide, LLC und CareerBuilder, LLC zusammengeführt werden, durch Camaro Holdings, LLC und Randstad MWW, Inc. 

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2024 weggefallen.

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