Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OSI Europe Foodworks GmbH; Grandits GmbH; Grandits Immo GmbH
BWB/Z-6647
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die OSI Europe Foodworks GmbH (Deutschland) beabsichtigt, sämtliche Anteile an und die alleinige Kontrolle über Grandits GmbH (Österreich) und Grandits Immo GmbH (Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Schlachtung von Rindern und Schweinen, die Fleischverarbeitung, Schlachtnebenprodukte sowie die Herstellung von Tierfutter.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2024 weggefallen.