Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TowerBrook Capital Partners L.P.; IDAK Holding AG
BWB/Z-6645
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Von TowerBrook Capital Partners L.P., New York, USA, verwaltete Investmentfonds beabsichtigen den indirekten Erwerb (über das Akquisitionsvehikel Horizon Holding 4 BV) von 100 % der Anteile und alleiniger Kontrolle an IDAK Holding AG, Zug, Schweiz.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Lebensmittelprodukten.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2024 weggefallen.