Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TowerBrook Capital Partners L.P.; IDAK Holding AG - BWB/Z-6645 | Bundeswettbewerbsbehörde

TowerBrook Capital Partners L.P.; IDAK Holding AG

BWB/Z-6645

12.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von TowerBrook Capital Partners L.P., New York, USA, verwaltete Investmentfonds beabsichtigen den indirekten Erwerb (über das Akquisitionsvehikel Horizon Holding 4 BV) von 100 % der Anteile und alleiniger Kontrolle an IDAK Holding AG, Zug, Schweiz.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Lebensmittelprodukten.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.08.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht