Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft; Zürcher Kantonalbank Österreich AG
BWB/Z-6643
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Liechtensteinische Landesbank Aktiengesellschaft, Liechtenstein, beabsichtigt sämtliche Aktien an und alleinige Kontrolle über Zürcher Kantonalbank Österreich Aktiengesellschaft, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanzdienstleistungen
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.08.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.08.2024 weggefallen.