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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Novo Holdings A/S; Sejet Planteforædling I/S - BWB/Z-6641 | Bundeswettbewerbsbehörde

Novo Holdings A/S; Sejet Planteforædling I/S

BWB/Z-6641

10.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Novo Holdings A/S, Dänemark, beabsichtigt indirekt 25 % der Anteile an Sejet Planteforædling I/S, Dänemark, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie.

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.08.2024 weggefallen.

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