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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Thüga Aktiengesellschaft; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; Mainova Aktiengesellschaft - BWB/Z-6640 | Bundeswettbewerbsbehörde

Thüga Aktiengesellschaft; Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH; Mainova Aktiengesellschaft

BWB/Z-6640

10.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Thüga Aktiengesellschaft, München, Deutschland beabsichtigt, ihre bestehende Beteiligung an der Mainova Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland von 24,5% auf (indirekt) mehr als 25% der Anteile zu erhöhen.

Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen.

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 07.08.2024 weggefallen.

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