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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Strategic Value Partners LLC; Highbury Park S.à.r.l.; CELSA STEEL S.A. - BWB/Z-6639 | Bundeswettbewerbsbehörde

Strategic Value Partners LLC; Highbury Park S.à.r.l.; CELSA STEEL S.A.

BWB/Z-6639

09.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Investmentfonds, die direkt oder indirekt von Strategic Value Partners LLC, USA, verwaltet werden, beabsichtigen, indirekt über Highbury Park, Sarl, Luxemburg, ihre bestehende nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung an CELSA STEEL, S.A., Spanien, auf eine nicht-kontrollierende Beteiligung iHv mehr als 25%, jedoch weniger als 50%, zu erhöhen.  
Betroffener Geschäftszweig: Metallerzeugung und -bearbeitung; Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen;  Herstellung von Schmiede-, Press-, Zieh- und Stanzteilen, gewalzten Ringen und pulver metallurgischen Erzeugnisse.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.08.2024 weggefallen.

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