Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PENNY GmbH; c/o LANDMARK Immobilienmanagement GmbH - BWB/Z-6636 | Bundeswettbewerbsbehörde

PENNY GmbH; c/o LANDMARK Immobilienmanagement GmbH

BWB/Z-6636

05.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft die langfristige Anmietung einer Lebensmitteleinzelhandelsgeschäftsfläche in der Erlachgasse 134-140 im 10. Wiener Gemeindebezirk (Favoriten) von der LANDMARK Immobilienmanagement GmbH, Österreich durch PENNY GmbH, Österreich. 

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.08.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.08.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht