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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mavie Next GmbH; Cura Domo Holding GmbH - BWB/Z-6633 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mavie Next GmbH; Cura Domo Holding GmbH

BWB/Z-6633

04.07.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Mavie Next GmbH, Österreich, eine Konzerngesellschaft der UNIQA Gruppe, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an sowie alleinige Kontrolle über Cura Domo Holding GmbH, Österreich, zu erwerben. 

Betroffene Geschäftszweige: Gesundheitswesen a. n. g; Pflegeheime; Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter; Hausmeisterdienste; Reinigung a. n. g. 

N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN Q - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2024 weggefallen.

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