Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Mavie Next GmbH; Cura Domo Holding GmbH
BWB/Z-6633
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Mavie Next GmbH, Österreich, eine Konzerngesellschaft der UNIQA Gruppe, beabsichtigt, die Mehrheit der Anteile an sowie alleinige Kontrolle über Cura Domo Holding GmbH, Österreich, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Gesundheitswesen a. n. g; Pflegeheime; Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter; Hausmeisterdienste; Reinigung a. n. g.
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN Q - ERZIEHUNG UND UNTERRICHT
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.08.2024 weggefallen.