Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bayer AG; Natsana GmbH
BWB/Z-6632
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.07.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bayer AG, Deutschland, beabsichtigt, mittelbar die restlichen 70% der Anteile an der und alleinige Kontrolle über die Natsana GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.07.2024 weggefallen.