Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
NOVA LJUBLJANSKA BANKA d.d.; Addiko Bank AG
BWB/Z-6628
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
NOVA LJUBLJANSKA BANKA d.d., Ljubljana, Slowenien, beabsichtigt, über ein Übernahmeangebot alle ausgegebenen und ausstehenden Anteile an und Kontrolle über Addiko Bank AG, Österreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Finanzdienstleistungen.
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.07.2024 weggefallen.