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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Waterland Private Equity Investments B.V.; dacoso GmbH - BWB/Z-6627 | Bundeswettbewerbsbehörde

Waterland Private Equity Investments B.V.; dacoso GmbH

BWB/Z-6627

27.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Waterland Private Equity Fund IX A C.V. (Niederlande) und Waterland Private Equity Fund IX B C.V (Niederlande) beabsichtigen, sämtliche Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die dacoso GmbH zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für IT-Dienstleistungen und den Handel mit Komponenten für optische Netzwerke.  
Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Telekommunikation.

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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.07.2024 weggefallen.

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