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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Generations Group GmbH & Co.; Landefeld Druckluft und Hydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung - BWB/Z-6623 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Generations Group GmbH & Co.; Landefeld Druckluft und Hydraulik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

BWB/Z-6623

19.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 19.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Generations Group GmbH & Co. KG beabsichtigt 35% der Geschäftsanteile an der Landefeld Druckluft und Hydraulik GmbH sowie ebenfalls 35 % der Geschäftsanteile an der Landefeld Druckluft und Hydraulik GmbH sowie ebenfalls 35% der Geschäftsanteile an der Landefeld Beteiligungsgesellschaft mbH zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft im Wesentlichen den Handel mit hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Industriebedarf.

Betroffener Geschäftszweig: Handel mit hydraulischen und pneumatischen Komponenten und Industriebedarf.

G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2024 weggefallen.

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