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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ÄrzteVerlag GmbH; Verlagshaus der Ärzte, Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH - BWB/Z-6621 | Bundeswettbewerbsbehörde

ÄrzteVerlag GmbH; Verlagshaus der Ärzte, Gesellschaft für Medienproduktion und Kommunikationsberatung GmbH

BWB/Z-6621

17.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ärzteverlag GmbH, FN 73635 m, welche im indirekten Eigentum je zur Hälfte der RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung und des Mag. Philipp Ita steht, beabsichtigt den Erwerb sämtlicher Rechte im Zusammenhang mit der Herausgabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fachzeitschrift "Medizin Populär" (die „Fachzeitschrift“) und der Webseite "www.medizinpopulaer.at“ (die "Webseite"), samt der mit der Fachzeitschrift und der Webseite verbundenen Titel-, Kennzeichnungs-, Medien-, Lizenz-, Urheber-, Werknutzungs- und Domainrechte. 

Betroffener Geschäftszweig: Verlegen von Büchern und Zeitschriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software).

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Der Anmelder hat am 01.07.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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