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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cobepa SA; Inflexion Private Equity Partners LLP; Everex SA - BWB/Z-6620 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cobepa SA; Inflexion Private Equity Partners LLP; Everex SA

BWB/Z-6620

13.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den von Cobepa SA und Inflexion Private Equity Partners LLP geplanten indirekten Erwerb von Minderheitsbeteiligungen von jeweils mehr als 25 % an Everex SA, einem in Belgien ansässigen Veranstaltungsunternehmen.
Betroffener Geschäftszweig: Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter; Unternehmensberatung; Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen; Beteiligungsgesellschaften; Sonstige Finanzierungsinstitutionen

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN, N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN, O - ERBRINGUNG VON SONSTIGEN WIRTSCHAFTLICHEN DIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2024 weggefallen.

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