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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Herr Shinichi Inagaki; TBJH, Inc. - BWB/Z-6618 | Bundeswettbewerbsbehörde

Herr Shinichi Inagaki; TBJH, Inc.

BWB/Z-6618

13.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Herr Shinichi Inagaki, Japan, beabsichtigt, mittelbar – über ein von ihm alleine kontrollierte Investitionsvehikel – eine Beteiligung von mehr als 25 % der Anteile an TBJ Holdings, Inc., Japan, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von elektronischen Bauelementen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.07.2024 weggefallen.

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