Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ARGUS Vermögensverwaltung GmbH & Co KG; OLIN Holding GmbH; NonNomen GmbH; Croma-Pharma GmbH
BWB/Z-6612
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ARGUS Vermögensverwaltung GmbH & Co KG beabsichtigt 33,3% der Geschäftsanteile und gemeinsame Kontrolle an der Croma-Pharma GmbH zu erwerben.
Das Zielunternehmen ist vorwiegend im Bereich der minimalinvasiven Ästhetik tätig.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.07.2024 weggefallen.