Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Salzburg AG für Energie, Verkehr und Kommunikation; KELAG Energie & Wärme GmbH; Unternehmensbeteiligung GmbH
BWB/Z-6611
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Angemeldet wird die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gemäß § 7 Abs 2 KartG 2005 durch Salzburg AG für Energie, Verkehr und Telekommunikation, KELAG Energie & Wärme GmbH und Unternehmensbeteiligung GmbH. Die drei genannten Gesellschaften sollen jeweils zu 33 1/3% am Gemeinschaftsunternehmen beteiligt werden.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Fernwärme in der Region.
Betroffener Geschäftszweig: Wärmeerzeugung.
D - ENERGIEVERSORGUNG
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.07.2024 weggefallen.