Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ASO Lux 3 S.à r.l.,; Leder & Schuh Aktiengesellschaft; MRHG Holding AG
BWB/Z-6610
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ASO Lux 3 S.à r.l. (Luxemburg), eine Investmentholding, die letztlich von Alchemy Partners GP Limited (Guernsey) kontrolliert wird, beabsichtigt, 49% der Anteile an und gemeinsame Kontrolle (im Sinne des österreichischen Kartellrechts) über die Leder & Schuh Aktiengesellschaft (Österreich) zu erwerben.
Die MRHG Holding AG (Österreich), die derzeitige alleinige Anteilseignerin der Leder & Schuh Aktiengesellschaft (Österreich), wird 51% der Anteile an der Leder & Schuh Aktiengesellschaft (Österreich) behalten und gemeinsame Kontrolle über die Leder & Schuh Aktiengesellschaft (Österreich) zusammen mit ASO Lux 3 S.à r.l. (Luxemburg) halten.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Einzelhandel mit Schuhen.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Schuhen.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.07.2024 weggefallen.