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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KME SE; Sundwiger Messingwerk GmbH - BWB/Z-6607 | Bundeswettbewerbsbehörde

KME SE; Sundwiger Messingwerk GmbH

BWB/Z-6607

04.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KME SE, Deutschland beabsichtigt den indirekten Erwerb alleiniger Kontrolle über Sundwiger Messingwerk GmbH, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: Oberflächenveredlung und Wärmebehandlung; Erzeugung und Bearbeitung von Kupfer.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Der Anmelder hat am 28.06.2024 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

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