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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Meat Acquico Germany GmbH; Alberta Management GmbH - BWB/Z-6606 | Bundeswettbewerbsbehörde

Meat Acquico Germany GmbH; Alberta Management GmbH

BWB/Z-6606

04.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Meat Acquico Germany GmbH (Deutschland) beabsichtigt sämtliche Anteile und alleinige Kontrolle über die Alberta Management GmbH (Deutschland) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Fleischverarbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: Fleischverarbeitung.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2024 weggefallen.

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