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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Conclusion Group B.V.; Digitronics Holding GmbH; diva-e MPP Reserve GmbH; EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Thomas Vollrath; 1001 Projekte GmbH; diva-e Management Beteiligungs GmbH & Co. KG - BWB/Z-6605 | Bundeswettbewerbsbehörde

Conclusion Group B.V.; Digitronics Holding GmbH; diva-e MPP Reserve GmbH; EMERAM Private Equity Fund I GmbH & Co. KG; Thomas Vollrath; 1001 Projekte GmbH; diva-e Management Beteiligungs GmbH & Co. KG

BWB/Z-6605

04.06.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Conclusion Group B.V mit dem Sitz in Utrecht, Niederlande, beabsichtigt, sämtliche Geschäftsanteile der Digitronics Holding GmbH und der diva-e MPP Reserve GmbH je mit dem Sitz in München zu erwerben.  

Betroffener Geschäftszweig: Informationstechnologie; Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.07.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.07.2024 weggefallen.

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