Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
OMV Aktiengesellschaft; A P – Trading GmbH; AP-Kufstein GmbH; AP-NewCo GmbH
BWB/Z-6604
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OMV Aktiengesellschaft, Österreich, beabsichtigt mittelbar das derzeit von A P – Trading GmbH, Österreich, direkt und durch die AP-Kufstein GmbH, Österreich, unter der Marke "AP" betriebene Tankstellengeschäft sowie die damit verbundenen betrieblichen Aktivitäten von Herrn KR Markus Friesacher zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Motorkraftstoffen (Tankstellen).
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2024 weggefallen.