Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
ATSP GmbH; Tirol Kliniken; Land Tirol; ARZ
BWB/Z-6603
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Erwerb des gesamten Geschäftsanteils der ARZ GmbH an der ATSP GmbH durch das Land Tirol und die Tirol Kliniken GmbH im Wege der Abtretung.
Das Land Tirol hält sodann 26 % und die Tirol Klinken GmbH 74 % der Geschäftsanteile an der ATSP GmbH.
Betroffener Geschäftszweig: elektronische Datenverarbeitung/IT-Dienstleistung.
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Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2024 weggefallen.