Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
A-AP Funding, LP; Austin Powder Holdings Company
BWB/Z-6602
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.06.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
A-AP Funding, LP (Vereinigte Staaten), ein Investmentvehikel, das sich im alleinigen Anteilsbesitz der American Industrial Partners, Capital Fund VIII, LP (Vereinigte Staaten) befindet und von dieser
kontrolliert wird, beabsichtigt, ca. 55% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Davis Mining & Manufacturing, Inc. (Vereinigte Staaten) zu erwerben.
Der Zusammenschluss betrifft kommerzielle Sprengstoffprodukte, Sprengkapseln und Sprengdienstleistungen.
ÖNACE Codes: Herstellung von pyrotechnischen Erzeugnissen.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.07.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.07.2024 weggefallen.