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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Babcock Wanson Group SAS; Ambienta SGR S.p.A; Kartesia Management S.à r.l - BWB/Z-6599 | Bundeswettbewerbsbehörde

Babcock Wanson Group SAS; Ambienta SGR S.p.A; Kartesia Management S.à r.l

BWB/Z-6599

31.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Ambienta SGR S.p.A (Italien) beabsichtigt, ca. 57,8 % der Anteile an der Sustain Holding SAS (Frankreich), der künftigen alleinigen Muttergesellschaft der Babcock Wanson Group SAS (Frankreich), und dadurch indirekt alleinige Kontrolle über die Babcock Wanson Group SAS und alle ihre Tochtergesellschaften, zu erwerben.

Babcock Wanson Group SAS ist hauptsächlich in der Entwicklung und Herstellung von Produkten im Bereich der Industrieheiztechnik tätig. Sie erbringt zudem mit diesen Produkten verbundene Dienstleistungen. Ambienta SGR S.p.A ist ein auf dem europäischen Markt agierender Investor mit Fokus auf nachhaltiger Entwicklung.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Dampfkesseln (ohne Zentralheizungskessel); Herstellung von Öfen und Brennern.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2024 weggefallen.

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