Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Newlat Food S.p.A.; Princes Limited
BWB/Z-6598
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Newlat Food S.p.A, Italien, beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Princes Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.06.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.06.2024 weggefallen.