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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TATRAVAGÓNKA a.s.; G&S Rail Investments GmbH; ELH KG - BWB/Z-6597 | Bundeswettbewerbsbehörde

TATRAVAGÓNKA a.s.; G&S Rail Investments GmbH; ELH KG

BWB/Z-6597

29.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TATRAVAGÓNKA a.s. (Slowakei) beabsichtigt den Erwerb von 100 % der Anteile an und alleiniger Kontrolle über G&S Rail Investments GmbH (Schweiz) und somit indirekt deren 100 %-Tochtergesellschaft ELH Eisenbahnlaufwerke Halle GmbH & Co. KG (Deutschland).

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion und den Vertrieb von Komponenten für Schienenfahrzeuge.  
Betroffener Geschäftszweig: Schienenfahrzeugbau.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.06.2024 weggefallen.

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