Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; PwC Business Services sp. z o.o.; PwC Advisory spółka z ograniczoną odpowiedzialnością sp.k
BWB/Z-6595
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beabsichtigt, direkt 50% der Anteile und Stimmrechte und gemeinsame Kontrolle an PwC Business Services sp z o.o. (Polen) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erbringung von Managed Services im Rahmen von Beratungsdienstleistungen.
N - ERBRINGUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN UND TECHNISCHEN DIENSTLEISTUNGEN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.06.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.06.2024 weggefallen.