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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Castik Capital S.à.r.l; Eli TopCo B.V. - BWB/Z-6592 | Bundeswettbewerbsbehörde

Castik Capital S.à.r.l; Eli TopCo B.V.

BWB/Z-6592

28.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den beabsichtigten Erwerb von 100% des ausgegebenen Gesellschaftskapitals an sowie der alleinigen Kontrolle über die Eli TopCo B.V., Niederlande, der Obergesellschaft der Andra Tech Unternehmensgruppe, durch HPM Sub-Pooling S.à r.l., Luxemburg, einer Anlagestruktur, die sich derzeit indirekt zu 100% im Eigentum von Fonds befindet, die von Castik Capital S.à r.l., Luxemburg, verwaltet werden.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von Metallerzeugnissen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2024 weggefallen.

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