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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH; Novo Holdings A/S; HepaRegeniX GmbH - BWB/Z-6589 | Bundeswettbewerbsbehörde

Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH; Novo Holdings A/S; HepaRegeniX GmbH

BWB/Z-6589

27.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH und Novo Holdings A/S beabsichtigen jeweils den Erwerb von nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligungen an der HepaRegeniX GmbH. Nach Vollzug der Finanzierungsrunde soll Boehringer Ingelheim Venture Fund GmbH 34,4 % und Novo Holdings A/S 27,9 % der Anteile an HepaRegeniX GmbH halten. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Entdeckung (Drug Discovery) und frühe klinische Forschung und Entwicklung von Wirkstoffen und Wirkstoffkandidaten im Bereich der Lebererkrankungen. 

M - GRUNDSTÜCKS- UND WOHNUNGSWESEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.06.2024 weggefallen.

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