Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Novo Holdings A/S; Single Use Support GmbH
BWB/Z-6585
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Novo Holdings A/S, Hellerup, Dänemark, beabsichtigt indirekt ca 60% der Anteile an und alleinige Kontrolle über Single Use Support GmbH, Kufstein, Österreich, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen.
G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.06.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.06.2024 weggefallen.