Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Intermediate Capital Group plc; Productos Sur, S.A.U.
BWB/Z-6584
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben besteht im geplanten Erwerb von Productos Sur, S.A.U. (Murcia, Spanien) durch Intermediate Capital Group plc (Vereinigtes Königreich), indirekt über eine zu gründende Zweckgesellschaft (die „Deal SPV“), durch den Erwerb von 25 % der Anteile und gemeinsamer Kontrolle. Die Transaktion betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Lebensmittelzutaten und -zusatzstoffen natürlichen Ursprungs.
C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.06.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.06.2024 weggefallen.