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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

PAI Partners S.à. r.l.; Audiotonix Holdings Limited - BWB/Z-6581 | Bundeswettbewerbsbehörde

PAI Partners S.à. r.l.; Audiotonix Holdings Limited

BWB/Z-6581

21.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

PAI Partners, S.à r.l. (Luxemburg / Großherzogtum Luxemburg) beabsichtigt, über ihre mittelbar alleine kontrollierte Tochtergesellschaft Aerosmith Bidco Limited (London /Vereinigtes Königreich), die alleinige Kontrolle über Audiotonix Holdings Limited und ihre Tochtergesellschaften (Chessington / Vereinigtes Königreich) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Audiomischpulte und zugehörige Ausrüstung.
Betroffener Geschäftsbereich: Herstellung von Unterhaltungselektronik

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2024 weggefallen.

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