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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Lufthansa Technik AG; LG-LHT Group - BWB/Z-6578 | Bundeswettbewerbsbehörde

Lufthansa Technik AG; LG-LHT Group

BWB/Z-6578

17.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Lufthansa Technik AG (Deutschland) beabsichtigt alleinige Kontrolle über LG-LHT Aircraft Solutions GmbH (Deutschland), LG-LHT Passenger Solutions GmbH (Deutschland) und AerQ GmbH (Deutschland) zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Luft- und Raumfahrtzeugbau.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.06.2024 weggefallen.

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