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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DCC Holdings GmbH; Secundo Photovoltaik GmbH - BWB/Z-6576 | Bundeswettbewerbsbehörde

DCC Holdings GmbH; Secundo Photovoltaik GmbH

BWB/Z-6576

14.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DCC Holdings GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der DCC plc, Irland, beabsichtigt, alle Anteile an der Secundo Photovoltaik GmbH zu erwerben.

Der Zusammenschluss betrifft das Geschäft mit Photovoltaik Lösungen.

F - BAU

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.06.2024 weggefallen.

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