Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft; HÖSBA Projektentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG; RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH - BWB/Z-6573 | Bundeswettbewerbsbehörde

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft; HÖSBA Projektentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG; RINV HÖSBA Beteiligungs GmbH

BWB/Z-6573

08.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter mittelbarer Erwerb sämtlicher Gesellschaftsanteile an und alleiniger Kontrolle über HÖSBA Projektentwicklungs- und -verwertungsgesellschaft m.b.H. & Co KG (Österreich) durch ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft (Österreich).
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermietung von Gewerbeimmobilien, insbesondere Büroimmobilien.
Betroffener Geschäftzweig: Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen.

L - ERBRINGUNG VON FINANZ- UND VERSICHERUNGSDIENSTLEISTUNGEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2024 weggefallen.

zurück zur Übersicht