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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A1 Telekom Austria AG; NTT Austria GmbH - BWB/Z-6572 | Bundeswettbewerbsbehörde

A1 Telekom Austria AG; NTT Austria GmbH

BWB/Z-6572

08.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 08.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

A1 Telekom Austria AG, Wien, beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile der NTT Austria GmbH, Wien.

Die geplante Transaktion betrifft den Markt für den Vertrieb von IT-Produkten und damit verbundenen Dienstleistungen, sowie den Markt für den Vertrieb und die Servicierung von PBX-Systemen und damit verbundenen Dienstleistungen.

Betroffene Geschäftszweige: Telekommunikation, Softwareentwicklung, IT-Beratung und Erbringung sonstiger Dienstleistungen der Informationstechnologie und der Computerinfrastruktur.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.06.2024 weggefallen.

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