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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Group GmbH & Co. KG; AT-VI-Limpio GmbH & Co KG - BWB/Z-6570 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Group GmbH & Co. KG; AT-VI-Limpio GmbH & Co KG

BWB/Z-6570

07.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Group GmbH & Co. KG beabsichtigt, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von ca. 36,5% der Anteile an der AT-VI-Limpio GmbH & Co. KG, München (das Zielunternehmen) zu erwerben. Das Zielunternehmen ist eine nicht operative Zweckgesellschaft, die indirekt eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von ca 35% der Anteile an Schülke & Mayr GmbH hält.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Verkauf von Produkten in den Bereichen Infektionsprävention und Hygienelösungen.
Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen; Großhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN G - HANDEL

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2024 weggefallen.

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