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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

VDL Groep BV; Van Hool NV; Immoroc NV - BWB/Z-6568 | Bundeswettbewerbsbehörde

VDL Groep BV; Van Hool NV; Immoroc NV

BWB/Z-6568

03.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

VDL Groep BV, Niederlande, beabsichtigt, im Wege einer Asset-Übertragung das Busgeschäft der insolventen Van Hool Group (bestehend aus Van Hool NV, Immoroc NV und den mit ihnen verbundenen Unternehmen) sowie alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Van Hool Macedonia D.o.o.e.l. Ilinden, Nord-Mazedonien, und höchstens eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung in Höhe von 38,5% der Anteile an ABC Bus Company Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, zu erwerben. 


Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bussen. 


ÖNACE Code: C 29.1 – Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren 

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2024 weggefallen.

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