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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Group GmbH & Co. KG; Encavis AG - BWB/Z-6567 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Group GmbH & Co. KG; Encavis AG

BWB/Z-6567

02.05.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Group GmbH & Co. KG beabsichtigt, indirekt eine nicht kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% der Anteile und Stimmrechte an der ENCAVIS AG zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Betroffener Geschäftszweig: Elektrizitätserzeugung.

D - ENERGIEVERSORGUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 31.05.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.06.2024 weggefallen.

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