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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Herbert Liaunig Privatstiftung; Waagner-Biro Austria Stage Systems GmbH - BWB/Z-6563 | Bundeswettbewerbsbehörde

Herbert Liaunig Privatstiftung; Waagner-Biro Austria Stage Systems GmbH

BWB/Z-6563

29.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 29.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Herbert Liaunig Privatstiftung beabsichtigt 50 % der Geschäftsanteile an der Waagner-Biro Austria Stage Systems GmbH zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Bühnentechnik.   

Betroffene Geschäftszweige: Installation von Maschinen und Ausrüstungen.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.05.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.05.2024 weggefallen.

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