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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

RAIFFEISEN-HOLDING NÖ-Wien Beteiligungs GmbH; Wayne Financial Media GmbH - BWB/Z-6561 | Bundeswettbewerbsbehörde

RAIFFEISEN-HOLDING NÖ-Wien Beteiligungs GmbH; Wayne Financial Media GmbH

BWB/Z-6561

29.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

RAIFFEISEN-HOLDING NÖ-Wien Beteiligungs GmbH, Österreich, beabsichtigt den Erwerb von 25,1% der Anteile an Wayne Financial Media GmbH, Österreich.

Betroffener Geschäftszweig: Verlegung von Zeitschriften.

J - VERLAGSWESEN, RUNDFUNK SOWIE ERSTELLUNG UND VERBREITUNG VON MEDIENINHALTEN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2024 weggefallen.

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