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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KPS Capital Partners, LP; Sport Group TopCo GmbH - BWB/Z-6559 | Bundeswettbewerbsbehörde

KPS Capital Partners, LP; Sport Group TopCo GmbH

BWB/Z-6559

29.04.2024

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KPS Capital Partners, LP, USA, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und somit alleinige Kontrolle über Sport Group TopCo GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Synthetische Sport- und Freizeitbeläge; Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren.

C - HERSTELLUNG VON WAREN

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2024.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2024 weggefallen.

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