Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Pro Mach Inc.; MBF S.p.A
BWB/Z-6556
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2024 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Pro Mach Inc., Vereinigte Staaten von Amerika, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und damit alleinige Kontrolle über MBF S.p.A., Italien, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Abfüllmaschinen und damit verbundene Dienstleistungen.
Betroffener Geschäfszweig: Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2024.
Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2024 weggefallen.